Präambel

der Haus- und Badeordnung des Guido-Heiland-Bades

 

Unser Bad ist eine bürgerschaftliche Einrichtung, die vom ehrenamtlichen Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger getragen und lebendig erhalten wird.

Wir Bürger und Bürgerinnen gestalten unser Bad als einen weltoffenen Ort in unserer Stadt für alle Menschen, die Sport, Erholung, Entspannung und Gemeinsamkeit in sportlichem und kulturellem Austausch suchen.

Wir fördern ein wertschätzendes Miteinander; wir erwarten, dass alle Gäste und Teammitglieder sich in Respekt begegnen, ohne diskriminierende Äußerungen oder Handlungen.

Wir erfreuen uns der Vielfalt in unserem Team und bei unseren Gästen und treten jeder Art von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Diskriminierung und Gewalt entgegen.

Wir sind ehrenamtlich tätig, um unser Bad so zu erhalten, dass jeder Gast ein Höchstmaß an Erholung, Entspannung, Wohlbefinden, Freude und Ruhe finden kann.

Unser Bad ist für alle da!

 

HAUS- UND BADEORDNUNG FÜR DAS GUIDO-HEILAND-BAD

(zuletzt aktualisiert 11.05.2026)

 

Der Volksbad Marl e.V. als Betreiber des Guido-Heiland-Bades lädt Sie zu einem Besuch ein.

Unsere Mitarbeiter beraten Sie fachkundig und hören gern Ihre Wünsche und Anregungen.

Wir bitten Sie, diese Badeordnung zu beachten und in Ihrem Interesse die Ratschläge unserer Mitarbeiter zu befolgen, denn sie dienen Ihrer Sicherheit.

Die Bestimmungen dieser Badeordnung sind mit dem Betreten des Bades für alle Badegäste verbindlich.

 

Bei Veranstaltungen und Übungsstunden von Vereinen, Schulen oder anderen Organisationen sind die Übungsleiter bzw. das Lehrpersonal oder die Ausbilder für die Einhaltung dieser Badeordnung mit verantwortlich. 

Die Aufsicht für Schulklassen und Schulkurse richtet sich nach der jeweils gültigen Gesetzeslage des Landes NRW.

 

§ 1 Benutzung des Schwimmbades

1. Sie können unser Bad und unsere Leistungen gegen Lösung einer Eintrittskarte in Anspruch nehmen. Mit Betreten des Bades erkennen Sie diese Badeordnung sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit erforderlichen Maßnahmen und Anordnungen verbindlich an. Das Personal im Bäderbereich ist berechtigt, Eintrittskarten zu kontrollieren.

2. Im Interesse aller Badbenutzer ist der Zutritt nicht gestattet:

- Personen, die unter Einfluss von Alkohol und/oder anderer berauschender Mittel stehen,

- Personen, die Tiere mit sich führen,

- Personen, die an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes, an einer ansteckenden Krankheit oder an offenen Wunden leiden.

3. Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ist der Zutritt nur in Begleitung Erwachsener gestattet.

4. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können sowie Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen, blinden Personen und geistig behinderten Personen ist der Zutritt zum Bad nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet, die mindestens 18 Jahre alt ist.

5. Die Benutzungszeiten für Schulklassen und sonstige geschlossene Gruppen werden durch den Vorstand festgesetzt.

6. Der Volksbad Marl e.V. kann den allgemeinen Badebetrieb einschränken, z. B. für schwimmsportliche Veranstaltungen. Ein Anspruch auf Zulassung besteht auch dann nicht, wenn das Bad ausgelastet, aus betrieblichen oder wetterbedingten Gründen gesperrt oder einem bestimmten Personenkreis ausschließlich zugewiesen ist. Ansprüche gegen den Volksbad Marl e.V. aus diesem Grunde sind ausgeschlossen.

7. Private Schwimmlehrer sind zur gewerbsmäßigen Erteilung von Schwimmunterricht nicht zugelassen.

 

§ 2 Entgelte

1. Für die Benutzung des Bades sind die in der Tarifordnung festgesetzten Entgelte zu entrichten. Die jeweils gültigen Preise und Badezeiten entnehmen Sie bitte den Aushängen.

2. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen; Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt. Für verlorene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. Hiervon ausgenommen sind die personenbezogenen Jahreskarten. Bei Nachweis des Verlustes werden diese gegen Zahlung der Bearbeitungsgebühr ersetzt.

3. Tageskarten (Einzelkarten) gelten nur für den Tag, für den sie gelöst sind.

4. Gelöste Eintrittskarten müssen bis zum Verlassen des Bades aufbewahrt und auf Verlangen unserer Mitarbeiter vorgezeigt werden.

 

§ 3 Öffnungszeiten

1. Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss werden öffentlich bekannt gegeben. Die Öffnungszeiten werden vom Vorstand festgesetzt und im Aushang und in der örtlichen Presse bekannt gegeben.

 

§ 4 Badezeiten und Kassenschluss

1. Im Rahmen der Öffnungszeiten für den öffentlichen Badebetrieb endet die Badezeit (einschließlich der Zeit für das An- und Auskleiden) mit dem täglichen Betriebsschluss, sofern das Bad nicht vorher verlassen wird. Wir bitten Sie, spätestens 15 Minuten vor Beendigung der Öffnungszeiten das Schwimmbecken zu verlassen. Schulklassen, Vereine und sonstige Gruppen müssen das Schwimmbad geschlossen betreten und wieder verlassen.

2. Der Kassen- bzw. Einlassschluss ist 30 Minuten vor Beendigung der öffentlichen Badezeit.

 

§ 5 Badekleidung

1. Der Aufenthalt im Badebereich ist nur in Badekleidung gestattet.

2. Auch Kleinkinder müssen während des Badens Badekleidung tragen.

 

§ 6 Verhalten im Bad

Unser Schwimmbad dient der Entspannung und Erholung. Für einen angenehmen Aufenthalt sind gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme gegenüber anderen Besuchern erforderlich. Unsere Mitarbeiter stehen als fachkundige Berater zur Verfügung. Wir bitten, ihren Anordnungen zu folgen.

1. Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast bzw. der gesetzliche Vertreter für den Schaden.

2. Das Rauchen ist nur außerhalb des Umkleide-, Sanitär- und Badebereiches gestattet.

3. Während des Badebetriebes ist die Einnahme von Alkohol und anderer berauschender Mittel nicht erlaubt.

4. Behälter aus Glas oder Porzellan dürfen nicht mitgenommen werden, da sie gefährliche Verletzungen hervorrufen können.

5. Papier und sonstige Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu geben.

6. Die Badegäste werden gebeten, alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

7. Der Betrieb von Tonwiedergabegeräten ist nur mit äußerst geringer Lautstärke oder Kopfhörer erlaubt.

8. Der Freibadbereich ist in zwei Bereiche unterteilt:

- grau gepflasterter Bereich: Aufenthalt für Badegäste mit Straßenkleidung

- gelb gepflasterter Bereich: Barfußbereich, der mit Straßenschuhen nicht betreten werden darf.

9. Im Interesse unserer Hygiene muss jeder Badegast vor dem Schwimmen duschen.

10. Die Benutzung der Sprungeinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr und ist nur nach vorher erteilter Erlaubnis der Schwimmaufsicht gestattet. Während des Springens ist das Schwimmen im Bereich der Sprunganlage verboten.

11. Schwimmflossen, Taucherbrillen u.ä. dürfen nur nach Rücksprache mit der Schwimmaufsicht benutzt werden.

12. Die Benutzung der Spiel- und Sportgeräte verlangt Umsicht und Rücksichtnahme.

13. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder -werfen anderer Personen in das Becken sowie das Unterschwimmen des Sprungbereiches ist untersagt.

14. Erfordert der allgemeine Badebetrieb eine Einschränkung der Spiel- und Sportmöglichkeiten, können unsere verantwortlichen Mitarbeiter die Benutzung begrenzen.

 

§ 7 Aufbewahrung von Kleidung

1. Die für die Kleidung vorgesehenen Schränke hat der Badegast selbst zu verschließen; den Schlüssel hat er während des Badens bei sich zu führen.

2. Eine Ablage der Kleidung und Wertgegenstände im Freibadgelände geschieht auf eigene Gefahr.

3. Kleidung, die eine halbe Stunde nach Badeschluss nicht abgeholt ist, wird vom Personal in Verwahrung genommen.

 

§ 8 Haftung

1. Der Volksbad Marl e.V. sowie seine Mitarbeiter haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

2. Die Badegäste benutzen das Bad einschließlich der Spiel- und Sporteinrichtungen auf eigene Gefahr.

3. Für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust der in das Bad eingebrachten Sachen haftet der Volksbad Marl e.V. nicht.

 

§ 9 Fundgegenstände

Fundgegenstände sind beim Badpersonal abzugeben.

 

§ 10 Aufsicht

Ohne eigene Aufsicht dürfen nur Personen, die sicher schwimmen können ins Wasser!

 

Eltern haben die Aufsichtspflicht für ihre Kinder!

 

Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden.

 

§ 11 Allgemeine Hinweise

1. Das Fotografieren im Bad ist nur nach Rücksprache mit dem Schwimmaufsichtspersonal erlaubt.

2. Fahrräder, Mopeds und andere Fahrzeuge dürfen nur auf dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden.

3. Behandeln Sie bitte die vom Volksbad Marl e.V. entliehenen Sachen pfleglich und geben Sie diese vor Verlassen des Bades zurück.

4. Bei Verstößen behalten wir uns vor, Ihre Personalien festzustellen.

 

Volksbad Marl e.V.

- Der Vorstand -